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Gutachten nach Wertermittlungsverordnung

Meine Gutachten erstelle ich nach der Wertermittlungsverordnung (WertV). Diese enthalten den gesetzlich definierten Verkehrswert der Immobilie:
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Bewertungsstichtag ist in der Regel der Tag der Ortsbesichtigung. Bei einem Gutachten zum Zwecke der Auseinandersetzung im Scheidungsfall kann als Stichtag auch ein früherer Zeitpunkt vereinbart werden.

Der Verkehrswert setzt sich zusammen aus dem Wert des Grund und Bodens sowie dem Wert aufstehender Gebäude. Er wird nach zwei verschiedenen Berechnungsverfahren ermittelt:

  • das Sachwertverfahren geht aus von Herstellungskosten, Alter und Zustand des Gebäudes
  • das Ertragswertverfahren basiert auf den Miet- und Pachteinnahmen

Der Wert des Grund und Bodens wird im Vergleichswertverfahren ermittelt auf Grundlage von Bodenrichtwerten des zuständigen Gutachterausschusses. Sofern sich genügend vergleichbare Immobilien in Marktberichten finden, wird das Vergleichswertverfahren auch für das Gesamtobjekt angewandt. Dies kann insbesondere bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern der Fall sein.